Bau und Forst
Wir beraten und unterstützen Sie bei der Einreichung von Baugesuchen. Gerne geben wir Auskunft bei Unklarheiten über die Baubewilligungspflicht einzelner Bauvorhaben.
Gemeindeverwaltung Gündlischwand
Viertel 130 E
3815 Zweilütschinen
Telefon: 033 855 24 86
Mail: info@guendlischwand.ch
Ab 1. März 2022 sind die Baugesuche im Kanton Bern elektronisch und 2-fach in Papierform bei der Gemeindeverwaltung einzureichen. Weitere Informationen finden Sie unter nachfolgendem Link:
eBau - elektronisches Baubewilligungsverfahren im Kanton Bern
Baurechtliche Erlasse
- Baureglement
- Zonenplan Siedlung
- Zonenplan Landschaft
- Zonenplan Naturgefahren
- Richtplan Fuss-, Rad- und Wanderwege
- Baugesetz (BauG) des Kantons Bern
- Dekret über das Baubewilligungsverfahren (Baubewilligungsdekret BewD)
- Bauverordnung (BauV)
Energie-Förderprogramm
Die öffentliche Energieberatung ist ein Angebot der Berner Regionen und des Kantons Bern. Es richtet sich an Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer, Mieterinnen, Mieter, Kaufinteressierte und an alle, die sich beim Thema Energie Unterstützung holen möchten.
Kontaktieren Sie die zuständige Energieberatung
Energieberatung Oberland-Ost
Jungfraustrasse 38
3800 Interlaken
Tel. +41 33 821 08 68
E-Mail energieberatung@oberland-ost.ch
Web www.oberland-ost.ch
und lassen Sie sich unverbindlich zu folgenden Themen beraten:
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Gesetzliche Vorgaben beim Bauen und Heizen
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Energieeffizientes Bauen und Sanieren
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Fragen zum Heizungsersatz, zu Beleuchtung und Haushaltgeräten
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Beratung zum kantonalen Förderprogramm
Holzverkauf
Für den Erwerb von Brennholz oder sonstigem Holz nehmen Sie bitte direkt mit dem Forstbetrieb Lütschinentäler Kontakt auf:
www.forst-luetschinentaeler.ch/kontakt
Stefan Biermann, Stv.-Betriebsleiter, Natel 079 220 09 29